27./28. Februar. Der Reichstag brennt lichterloh. Der offizelle Sprechlaut: Kommunisten haben den Reichstag in Brand gesteckt und werden demnächst das Land unter ihre Kontrolle bringen. Es ist unabdinbar, dass das Notstandsgesetz in Kraft tritt, sonst sind wir alle verloren! Das Jahr 1933.
Das Notstandsgestz in der Weimarer Reichsverfassung sieht folgendes vor: Artikel 48 Abs. 2 «Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.» Darunter gehören unter anderem die Unverletzlichkeit des eigenen Heimes, der eigenen Freiheit, das Post- Briefgeheimnis und die Versammlungsfreiheit.
Am 06.09.2013 hatte ich, als naiver aber dennoch kritischer Bürger, ein Schreiben verfasst und an das EDI direkt an Herrn Alain Berset adressiert und eingeschickt. Der Grund für mein, vielleicht etwas harscheres Schreiben, waren Aussagen von Alain Berset bezüglich des neuen Impfobligatoriums im Epidemiengesetz.
Schon damals erkannte ich die Gefahren einer möglichen Machtergreifung und eines unverhältnismässigen Gesetzesmissbrauch. Denn schon damals galt die Bundesverfassung mit Artikel 5 Abs. 2 «Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein» Und alles was Alain Berset damals schon verkündete hörte sich in meinen Ohren alles andere als verhältnismässig an!
Ich erhielt auch eine Antwort. Eine Antwort die mich zwar etwas beruhigte aber das Grundproblem meiner Ansicht nach nicht gänzlich bewältigte.
Aber zwei Abschnitte waren sehr wichtig:
«Zudem darf das Obligatorium nur für genau definierte Personengruppen ausgesprochen werden und muss aufgehoben werden, sobald keine erhebliche Gefährdung mehr besteht. Mit dem Hinweis auf die Spanische Grippe, die 1918 Millionen von Menschenleben gefordert hat, sollte der Aspekt der «erheblichen Gefährdung» betont werden. So wäre ein Impfobligatorium bei der saisonalen Grippe oder bei der pandemische Grippe H1N1 im Jahre 2009 nicht zulässig gewesen, da hier nur eine moderate Gefährlichkeit bzw. eine tiefe Sterblichkeit besteht.«
Antwort
«Erlauben sie mir zum Schluss noch folgende Bemerkung: Das neue Epidemiengesetz enthält keinen Impfzwang. Niemand darf gegen seinen Willen geimpft werden. Die Anwendung von Zwang bei der Umsetzung eines Impfobligatoriums ist nicht zulässig und damit rechtswidrig…«
Antwort
Noch ist kein Impfobligatorium vorhanden, schliesslich soll es noch keinen wirkungsvollen Impfstoff gegen SARS-CoV2 geben. Und gemessen an den Zahlen und dem BAG eigenen Vergleich mit der Saisonalen Grippe und der Spanischen Grippe sei es in deren eigenen Worte rechtswidrig. Doch das ist ja nur ein Punkt. Die Unversehrtheit des eigenen Körpers ist nur eines von vielen Rechten das wir haben und nur einer von vielen Artikeln in der Bundesverfassung (Art.10).
Heisst das aber in einem wirren Umkehrschluss dass Alain Berset und das BAG alle restlichen Artikel unserer Verfassung nach belieben ausser Kraft setzen dürfen? Selbstverständlich nicht, nochmals Artikel 5 Abs. 2 «Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein«. Es ist keine Bitte, es ist kein Vorschlag, es ist keine Möglichkeit, es muss verhältnismässig sein! Und zur Erinnerung, wir sind der Staat, das Volk ist der Souverän und das BAG und Alain Berset gehören zu unseren staatlichen Organen und sind unsere Diener, nicht umgekehrt.
Also sprechen wir doch einfach über die Verhältnismässigkeit. Was könnte uns da am besten zum Vergleich dienen? Selbstverständlich etwas womit wir es jedes Jahr zu tun haben und auch auf Viren zurückzuführen sei. Die Saisonale Grippe. Diese fängt statistisch betrachtet im Oktober an und hört im nächsten Jahr im April auf. Dies habe ich banal in eine Grafik verpackt (ABILDUNG 1 + 2) mit den Daten des BAG.
Und nun mit den verfügbaren Daten des BAG zu Covid 19 vom 01. Mai 2020 (ABILDUNG 3).
Soweit nicht übermässig spannend und die Fallzahlen pro 100 000 Einwohner weichen stark ab. Also vergrössern wir den Abschnitt in der Periode von Influenza und Covid 19 wo uns Zahlen zur Verfügung stehen und einen besseren Vergleich liefern (ABILDUNG 4).
Ich denke jedem fällt etwas auf. Die Abflachung im April ist exakt die selbige. Jetzt könnten Kurzdenkende direkt einspringen und behaupten das ist auf den Shutdown und die Massnahmen zurückzuführen. Aber 2017 bis 2019 (und auch zuvor nicht) hatten wir keine Shutdowns und rechtsbrechende Massnahmen für die Grippe, und das Verhalten der saisonalen Influenza ist das selbige gewesen! Und jedem sollte klar sein, warum der Beginn, der Anstieg, nicht gleich ist. Die Tests wurden nach und nach erst durchgeführt und die Fälle konnten auch erst mit der Zeit gemeldet werden. Hätte man bereits im Januar mit dieser Hysterie getestet und Fälle vermerkt, da bin ich mir vollkommen sicher, wären die Linien bereits von der ersten März Woche an parallel verlaufen.
Dem BAG lagen selbstredend die Sentinella Daten zu Influenza schon immer vor. Und zu den Aufgaben des BAG gehört auch die Beobachtung der Nachbarstaaten und des internationalen Geschehens bezüglich Krankheiten und Ausbreitungen. Man kann, nein man muss annehmen, dass das BAG bezüglich des ersten Brandherdes, dieser Covid 19 getauften neuen Krankheit, Daten hatte und sie problemlos mit den Jahren zuvor vergleichen hätte können um zu sehen ob eine erhöhte Gefährlichkeit gegeben ist um Massnahmen in Betracht zu ziehen!
Die unmissverständliche Ähnlichkeit der Fallzahlen von Influenza und Covid 19 im vergrösserten Bereich zeigt eindeutig dass hier gepfuscht wurde. Mindestens gepfuscht. Ich gehe aber so weit, dass, anhand von der Genauigkeit in der Vergangenheit und den Statistikerhebungen generell, in der Schweiz man hier ganz gezielt und bewusst eine Angstmacherei betrieben hat und immer noch betreibt. Und das werde ich genauer ausführen warum die gesamte Wirtschaft willentlich an die Wand gefahren wurde!
Dr. Wodarg, ehemaliger, Staatsvirologe in Deutschland, hat es schon sehr früh auf den Punkt gebracht. Hätten wir nicht ganz gezielt und mit höchstem Fokus nach diesem Covid 19 gesucht, wäre uns genau gar nichts in der Statistik aufgefallen, und das konnte ich für mich selber mit unseren Zahlen in der Schweiz auch belegen.
Den letzten Strohhalm den Covid 19 Apokalyptiker noch haben sind die Todeszahlen um eine erhöhte Gefährlichkeit zu suggerieren und die Sterblichkeit hochzuhalten. Darüber erstelle ich einen eigenen Beitrag. Das ist ein Skandal für sich.
Die Machtergreifung fand am 28. Februar 2020 statt. Anhand der zugeteilten Aufgaben des BAG und der Gründlichkeit von Datenerhebungen und Statistiken der Vorjahre, zu mindestens der Influenza, hätte eine solche Vorgehensweise wie sie am 28. Februar 2020 begann niemals stattfinden können.
Die Statistik zeigte von Anfang an, dass eine erhöhte Gefahr nicht vorhanden war. Und selbst die vorhandenen Fallzahlen zu diesem Covid 19 sind aufgebläht. Aufgebläht im Sinne von Fokusierung nur darauf und massiven Tests genau nur diesbezüglich. Laut BAG Situationsbericht vom 01. Mai 2020 (Archiv) hat man in der Schweiz 271 500 Tests durchgeführt. Einige Personen wurden mehrmals getestet. Genauere Zahlen gibt man uns keine. Also habe ich einfach abgerundet auf knapp 250 000 Tests. Das sind grob etwas mehr als 2,5% der gesamten Bevölkerung die getestet wurde. Nochmals, das ist eine enorme Menge, dies Bedeutet dass jeder Vierzigste getestet wurde. Das sind gerundet 2900 Tests pro 100 000 Einwohner auf die Gesamtbevölkerung von 8.5 Millionen Einwohnern! Der Leser müsste, so er 40 Bekannte hat, statistisch mindestens einen kennen der sich testen liess. Kennst du einen? Ich nicht.
Und trotzdem finden sich nur knapp 13% von diesen getesteten als laborbestätigt infiziert. Es gibt keine Angaben zur Schwere der Erkrankung. Nur einige Datensätze zu Hospitalisierungen. 3447 Hospitalisierungen vermeldet das BAG in den Statistiken ebenfalls am 01. Mai 2020 (Archiv). Und auch in diesen Fällen ist vom Schweregrad der Erkrankung keine Kenntniss vorhanden.
Diese Auflistung der Zahlen könnte noch Stunden so weitergehen. Es war aber mein Anliegen zu demonstrieren, dass die Machtergreifung nicht aus Sorge um die Bürger stattfand, sondern willkürlich stattfand. Die Zahlen lassen keinen anderen Schluss zu, ganz besonders nicht weil das BAG weit aus mehr Zahlen und Vergleiche heranziehen konnte und kann.
Es ist passend, dass das EDI mit Alain Berset und das BAG am 28. Februar die Verkündung der ersten Rechtsbrüche vollzogen. Es dürfte nicht all zu weit hergeholt sein, dass die Entscheidungen bereits am 27. Februar getroffen worden sind und nur noch über Nacht die Verordnungen verfasst wurden. Ist es Schicksal mit diesem Datum? Reiner Zufall? In dieser Zeit wurde für das Nazi-Regime der juristische Stein gelegt zur Machtergreifung. In dieser Zeit hat völlig unverhältnismässig das EDI sich über die Rechte der Bürger gesetzt und sich auf die besondere Lage berufen. Eine Notlage die von Anfang an nie gegeben war. Bis heute hat das EDI und die BAG keine Grundlage geliefert auf welchen empirischen, nachprüfbaren und WISSENSCHAFTLICHEN Beweise sie sich berufen um die besondere Lage und die Notlage auszurufen.
Was dem EDI und dem BAG gefehlt hat, war die Ausrufung des WHO bezüglich einer Pandemie, wie es das Epiedemiengesetz, ja selbiges das ich schon 2013 angeprangert habe, in Artikel 6 Buchstabe b. vorsieht «die Weltgesundheits-organisation (WHO) festgestellt hat, dass eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite besteht und durch diese in der Schweiz eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht.» aber gleichzeitig wird ein Teil des selbigen Artikels völlig ignoriert, wohlwissend dass es genau das verursacht was man durch die Verordnungen und Massnahmen zu bekämpfen hat Artikel 6 Buchstabe a. Eine besondere Lage liegt vor, wenn: «die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, und eine der folgenden Gefahren besteht:» Abs. 3 «schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft oder auf andere Lebensbereiche;» Die Vollzugsorgane waren nie überlastet um ihre Aufgaben nicht bewältigen zu können, ja selbst das Tessin nicht.
Kurz verständlicher ausgesdrückt, wenn eine Krankheit so schlimm wäre, dass sie die Wirtschaft lahmlegen würde, erst dann darf der Bundesrat eingreifen. Er hat aber mit seinem Eingreifen explizit das Verursacht. Denn Buchstabe a. 1. und a. 2. vom selbigen Artikel waren nicht gegeben. Das Gesundheitssystem ist nicht mal annähernd an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt, eine erhöhte Ansteckungsgefahr bestand nicht und die öffentliche Gesundheit war gleich schwer betroffen wie eh und jeh, angemessen an der Bevölkerungszahl.
Das EDI und das BAG haben ihre Machtbefugnise weit überschritten. Die Zahlen und die identische Entwicklung zur saisonalen Influenza demonstrieren sogar, dass die Massnahmen und Verordnungen Rechtsbrüche darstellen, keinen wissenschaftlichen Boden haben und schlicht nur noch Schikane an der schweizer Bevölkerung darstellen. Es ist geradezu widerlich wie sich Alain Berset und Daniel Koch dieszebüglich weiterhin verhalten und den Menschen in der Schweiz mit Halbwahrheiten deren Rechte einschränken. Wieso da Juristen nicht schon längst aktiv geworden sind weiss ich nicht. Ich habe aber sofort erkannt, dass hier Rechtsbrüche verübt wurden. Eine Anzeige habe ich auch unmittelbar nach dem 28. Februar bei der KaPo Zürich eingereicht. Feige gegenüber dem Bundesrat und authoritär dem Bürger gegenüber, wie die KaPo zu oft ist, ist noch gar nichts geschehen. Das sollte jedem zu denken geben, dass die Polizei Sorgen der Bürger nicht ernst nimmt und die Rechte die sie zu verteidigen haben einfach ignorieren.
Selbiges gilt im Übrigen für Deutschland. Dort sehen die Kurven und die Abflachungen identisch aus und die Massnahmen hatten keine darstellbaren Auswirkungen. Dazu verweise ich auf die Videos von Dr. Bodo Schiffmann, der die Lage in Deutschland etwas aufzeigt und nachweist, dass die Massnahmen immer zu spät kamen und die Kurven trotzdem gleich sind zB. zu Schweden die keinen Shutdown vollzogen haben.
NACHTRAG/KORREKTUR:
Bezüglich Abbildung 4. Hier hat sich ein Fehler eingeschlichen, insbesondere kann ich die dazugehörige Liste der Inszidenzen nicht korrekt verlinken und die Monate sind falsch angegeben.
Ich kann auch die Daten nicht mehr finden sonst hätte ich sie nachträglich als Archivdatei zur Verfügung gestellt. Deshalb kann die Abbildung 4 nicht akzeptiert werden wie sie gerade ist!
Dies fiel mir persönlich auf, doch Fehler müssen zugegeben werden denn Fakten MÜSSEN korrekt sein. Hier eine neue Abbildung mit den Daten die tatsächlich verlinkt wurden. Influenza 2019, Influenza 2020 und Covid 19 2020 im Vergleich zueinander im gleichen Zeitraum von Januar bis und mit April.
Genau auf den Punkt gebracht: bravo und vielen dank für die Arbeit!